Die vorliegende Arbeit versuchte durch Umfragen an die deutschen Studierenden eine statistische Untersuchung $\"{u}ber$ die Grundwortstellung des Objekts und der Adverbien des Deutschen und $\"{u}ber$ ihre $Ver\"{a}nderungsm\"{o}glichkeit$ in Bezug auf die Verbposition. Dabei wurde gezeigt, dass die Grundwortstellung je nach der Art der Adverbien variiert. Die temporalen Adverbien gehen z.B. dem Objekt vor, $w\"{a}hrend$ die lokalen Adverbien generell hinter dem Objekt stehen. Im Gegensatz zum Ergebnis von Song (1993) wurde aber fesgestellt, dass im Deutschen die Wortfolge 'Objekt + Adverb' eher die vorherrschendere ist, als die von 'Adverb + Objekt'. Hier sollte man aber klarmachen, dass man dabei fast keine absolut bevorzugte Grundwortstellung festlegen konnte, sondem dass sie eher je nach dem Sprecher sehr variiert. Im Vergleich mit dem Koreanischen, wo die Grundwortstellung zwischen dem Objekt und Adverbien nicht schwankend ist, ist es dem Deutschen charakteristisch, dass diese Grundwortstellung je nach der Art der Adverbien variiert und auch je nach dem Sprecher schwankend ist. Die Wortstellung des Deutschen kontrastiert sich auch gegen die des Englischen, in dem das Objekt konsistent den Adverbien vorgeht. Diese Ergebnisse waren $f\"{u}r$ DaF in Korea sinnvoll, wo das Englische als die erste und das Deutsche als die zweite Fremdsprache gelehrt werden und die Lemenden im Deutschunterricht nicht nur ihre Muttersprache, sondern auch das Englische als Bezugspunkt nehmen. Durch die Umfragen hat es sich nun ergeben, dass die Grundwortstellung des Deutschen auch mit der Verbposition $zusammenh\"{a}ngt$. D.h., im Deutschen, wo das Verb an der zweiten Stelle oder am Ende des Satzes vorkommen kann, kann die Wortstellung von der Verbposition beeinflusst werden. Unter den verbfinalen Strukturen zeigt sich in den $Nebens\"{a}tzen\;die\;M\"{o}glichkeit\;der\;Wortfolgever\"{a}nderung$ deutlicher als in den $Modalverbs\"{a}tzen$ oder in den perfektiven$S\"{a}tzen$.
의료사고에 대하여 의사측에게 손해배상책임을 묻기 위해서는 가해행위, 위법성, 유책성의 요건이 충족되어야 한다. 본 논문은 유책성의 요건인 과실에 대한 판례를 검토한 것이다. 의료손해배상에 대한 판례가 오랫동안 유지하고 있는 판결요지는 수정이 필요하다. 판결요지에 따르면 유책성 요소로서 의료과실은 주의의무 위반을 기준으로 한다. 주의의무 위반은 의료수준을 기준으로 한다. 의료수준은 임상의학의 실천수준에 따라 판단된다. 판결요지에서는 이를 사실적 판단대상이 아닌 규범적 판단대상이라고 한다. 그러나 개개 사안에서 판례는 판결요지와는 다르게 의료수준을 사실적으로 판단하고 있다. 주의의무는 의료수준이 아니라 의료수준에 따라 최선의 진료를 하여야 할 의무이다. 그리하여 의료수준을 규범적으로 판단하고, 이를 기준으로 주의의무를 다시 규범적으로 판단하여야 한다는 판결요지는 동어반복에 지나지 않는다. 판례는 과실로서 주의의무 위반에 이르지 않았다고 하여 의료손해배상책임을 부정한다. 그러나 실제 사안을 보면, 위법성이 부정되거나, 과실이 없거나, 인과관계가 없는 등 손해배상책임의 성립이 부정되는 이유는 다양하다. 판례는 일반인의 상식에 따른 증명, 간접사실을 통한 과실의 추정, 개연성을 통한 제한으로 과실증명에 대한 법리를 전개해 왔다. 구체적 사안의 해결에서 개연성에 대한 증명은 의학적 판단의 문제로 전환되었다. 요컨대 과실에 대한 증명부담의 완화라는 판례의 태도는 개연성을 통해 한걸음 후퇴하고 있는 모습이다. 이러한 배경하에서 의료지침을 위반한 중대한 치료상 잘못을 과실로 보고, 인과관계를 추정하는 독일민법 제630조의 h 제5항을 눈여겨 볼 필요가 있다. 이 조항은 독일에서 사실상 증명책임의 전환이라고 평가된다. 마취사고, 감염사고와 같이 일정한 의료지침을 준수하기만 한다면 경험칙상 악결과를 상당부분 예방할 수 있는 사안에서는 이와 같은 규정이 기능할 수 있는 가능성이 있다.
Luftfrachtersatzverkehr ist der Transport von Luftfrachtgut von Flughafen zu Flughafen unter einem Luftfrachtbrief im $Oberfl{\ddot{a}}chentransport$ urn die erste und/oder letzte Teilstrecke einer als Gesamtstrecke vereinbarten $Luftfrachtbef{\ddot{o}}rderung$. These Strecken $f{\ddot{u}}hren$ von nationalen oder intemationalen $Flugh{\tilde{a}}fen$ zurn Zentralflughafen ($_"Hub"$) der Luftverkehrsgesellschaft bzw. in urngekehrter Richtung vom Zentralflughafen hin zu den einzelnen nationalen oder intemationalen $Flugh{\ddot{a}}fen$. Die Vorteile des Luftfrachtersatzverkehrs sind offenkundig, daher auch sein $st{\ddot{a}}ndiges$ Anwachsen. Allerdings bestand bei den Luftverkehrsgesellschaften jahrelang eine $gro{\ss}e$ Unsicherheit, wie dieser Luftverkehr, der eben nicht in der Luft $durchgef{\ddot{u}}hrt$ wird, rechtlich zu qualifizieren sei. Stellte die $Bef{\ddot{o}}rderung$ von $Luftfrachtg{\ddot{u}}tem$ auf der $Stra{\ss}e$ einen Bruch des $Luftbef{\ddot{o}}rderungsvertrages$ dar, so wie im Schadensfall die $Gesch{\ddot{a}digten$, Absender oder $Empf{\ddot{a}}nger$ des betreffenden Gutes, der Luftverkehrgesllschft auf Art. 18 Abs. 3 oder Art. 31 Warschauer Abkommen(WA) berufen? Folge dieser Unsicherheit war, $da{\ss}$${\ddot{u}}ber$ lange Jahre hinweg die Luftverkehrsgesellschaften sich scheuten, diese Frage einer gerichtlichen $Kl{\ddot{a}}rung$$zuzuf{\ddot{u}}hren$, Eher war man geneigt, sich mit dem Anspruchsgegner $au{\ss}ergerichtlich$ zu vergleichen, selbst wenn dies bedeutete, $da{\ss}$ man sich nicht auf die $Haftungsbeschr{\ddot{a}}nkungen$ des Art. 22 WA berufen konnte, als ein Urteil zu erstreiten, welcher $m{\ddot{o}}glicherweise$ der Praxis der $Luftfrachtersatzbef{\ddot{o}}rderung$ einen - rechtlichen - Riegel vorgeschoben $h{\ddot{a}}tte$. Diese Unsicherheit ist jedoch durch die Entscheidung die erste und wohl auch bislang einzige $h{\ddot{o}}chstrichterliche$ Entscheidung zur $Luftfrachtersatzbef{\ddot{o}}rderung$ nicht nur in Deutschland, sondem soger in Europa. Die Luftverkehrsgesellschaften $k{\ddot{o}}nnen$ mit dieser Entscheidung gut leben. Bei emer $vertragsgem{\ddot{a}}{\ss}en$$Luftfrachtersatzbef{\ddot{o}}rderung$ haftet der $Luftfrachtf{\ddot{u}}hrer$$f{\ddot{u}}r$$Sch{\ddot{a}}den$$anl{\ddot{a}}{\ss}lich$ der mit dem Luftfahrzeug $ausgef{\ddot{u}}hrten$ Teilstrecke nach den Vorsschriften des Warschauer Abkommens und $f{\ddot{u}}r$$Sch{\ddot{a}}den$$anl{\ddot{a}}{\ss}lich$ der mit einem $Oberfl{\ddot{a}}chenbef{\ddot{o}}rderungsmittel$$ausgef{\ddot{u}}hrten$ Teilstrecke nach den Vorschriften, welche $f{\ddot{u}}r$ das $tats{\ddot{a}}chlich$ eingesetzte ransportmittel $einschl{\ddot{a}}gig$ sind. Bei unbekanntem Schadensort haftet der $Luftfrachtf{\ddot{u}}hrer$ nach dem jeweils $sch{\ddot{a}}rfsten$ der in Betracht kommenden Rechte. Bei emer vertragwidrigen $Luftfrachtersatzbef{\ddot{o}}rderung$ haftet der $Luftfrachtf{\ddot{u}}hrer$ nach dem Recht des vereinbarten $Bef{\ddot{o}}rderungsmittels$, da sich auf dieses Recht der Vertragspartner des $Luftfrrachtf{\ddot{u}}hrers$ eingerichtet hatte. Der $Luftfrachtf{\ddot{u}}frer$ haftet aber auch nach dem Recht des $tats{\ddot{a}}chlich$ eingesetzten $Bef{\ddot{o}}rderungsmittels$, da er sich in dessen Haftungsordnung durch die einseitige Wahl des $Bef{\ddot{o}}rderungsmittels$ selbst hineingestellt hat. Bei unbekanntem Schadensort haftet der $Luftfrachtf{\ddot{u}}hrer$ nach dem jeweils $sch{\ddot{a}}rfsten$ der in Betracht kommenden Rechte.
In der vorliegenden Arbeit wird versucht, die Verhaltnisse yon Informationsstrukturierung (information packaging) und Scrambling am Material des Deutschen zu untersuchen. Bei der Informationsstrukturierung geht es um die Ordnung der Elemente des Satzes, die durch die Kommunikationssituation, die Intentionen des Sprechers sowie seine Kenntnisse und Annahmen tiber $Wissensvorr\"{a}te\;des\;H\"{o}rers$ determiniert wird. Deutsch ist eine Sprache mit 'freier' Abfolge der Satzglieder. Die Grammatik des Deutschen erlaubt $S\"{a}tze$, die dasselbe bedeuten und sich in ihrer Konstituentenfolge unterscheiden. Diese variable Wortfolge (Topikalisierung und Scrambling) und der Satzakzent im Deutschen wirken systematisch mit der Informationsstruktur (TopikPradikation-Struktur und Fokus-Hintergrund-Struktur) zusammen. Es ist allgemein bekannt, $da\ss$ Scrambling und Topikalisierung sowohl diskurssemantische als auch informationsstrukturelle Effekte $ausl\"{o}sen$. In der vorliegenden Arbeit wird zuerst auf problematische Aspekte der $Ans\"{a}tze$ hingewiesen, die Scrambling mit (diskurs-)semantischen Begriffen wie 'Definitheit', $'Spezifit\"{a}t'\;oder\;'Familiarit\"{a}t'$ sowie mit der traditionellen 'Thema-Rhema-Gliederung' zu erklaren versuchen. Dann wird Scrambling unter Bezug auf den Zusammenhang zwischen Fokus-Hintergrund-Struktur und grammatischer Struktur behandelt. Dabei wird festgestellt, dass Satzakzent und Scrambling systematisch mit der Fokus-Hintergrund-Gliederung des Informationsbereiches im Satz interagieren und dass die $Umstellungsm\"{o}glichkeiten$ im Mittelfeld zur $\"{A}nderung$ der Fokusprojektion, d.h. zur Umordnung von Hintergrund-Teil und Fokus-Teil $f\"{u}hren$. Scrambling kann dazu im Zusammenwirken mit dem Satzakzent und einem bestimmten Intonationsmuster einen 'Kontrasttopik' - Effekt $ausl\"{o}sen$.
Elegie und Iambos gehoren zu den altesten Genre der griechischen Lyrik. Erst in diesen Gedichten aus den 7. Jh. v. Chr. beginnt der Dichter als pers nliches Subjekt seine eigenen Erfahrungen auszusprechen, w hrend or im Epos objektiv und leidenschaftslos hinter seinem Stoff zur ckblieb. So behauptet man, dass in den Gedichten der beiden Genre 'das Erwachen der Personlichkeit' (B. Snell) erfolge. Doch dieser pers nliche Charakter der fruhgriechischen Dichtung darf nicht im Sinne der Subjektivit t verstanden werden, wie man sie in der modernen Lyrik findet. Dem subjektiven Gef hl, das in den uns tradierten Fragmenten aus der fr hgriechischen Dichtung zum Ausdruck kommt, kann man n mlich ein gemeinsames Pathos ablesen, das die Elegiker und Iambographen in der Zeit des politischen Umwandels angesichts der conditio humana empfunden batten, das Pathos n mlich, das sich wohl unter dem Begriff amechanie am besten zusammenfassen lasst. In solchen Grenzsituationen, wie Krieg, Ungluck, Altern, sprechen sich die Dichter vollig hilflos aus und beklagen sich uber die menschliche Unwissenheit uber das erh ngte Schicksal. Bezeichnend f r ihre Begegnung mil der Hilflosigkeit des menschlichen Daseins ist jedoch der Realit tssinn, den sie aus ihren Erfahrungen der conditio humara bzw. amechanie gewonnen haben: Sie wollen sich weder durch einen heroischen Gedanken uber den Nachruhm noch durch einen religiosen Glauben an das Jenseits tauschen lassen. Sie wollen vielmehr hic et nunc einen Weg finden, sich mit der amechanie abzufinden. Und dabei werden zwei verschiedene Lebenswege eingeschlagen, der Weg des erotischen Hedonismus (Mimnermos und Semonides) und der des 'sardonischen' Realismus (Archilochos). Damit weisen uns die fruhgriechische Lyrik auf zwei typische Lebensrichtungen hin, die sich spater in der griechischen Ethik einb rgern sollen.
Der Vertrag zwischen dem Arzt und seinem Patienten wird als Auftrag im Sinne des ${\S}680$ KBGB qualifiziert. Dem Arzt erwachsen innerhalb dieses Behandlungsvertrages zahlreiche Pflichten, von denen ein gro${\ss}$er Teil durch Richterrecht geschaffen wurde. Den Arzt treffen z.B. Behandlungspflicht, Informationspflicht ${\ddot{u}}$ber die Behandlung, Aufkl${\ddot{a}}$rungspflicht ${\ddot{u}}$ber einwilligungspflichtige Umst$\ddot{a}$nde, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht. Der Arzt ist nach Rechtsprechung und Literatur verpflichtet, den Patienten ${\ddot{u}}$ber s${\ddot{a}}$mtliche f${\ddot{u}}$r die Einwilligung wesentlichen Umst${\ddot{a}}$nde aufzukl${\ddot{a}}$ren, insbesondere ${\ddot{u}}$ber Art, Umfang, Durchf${\ddot{u}}$hrung, zu erwartende Folgen und spezifische Risiken der Ma${\ss}$nahme, die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Eignung der Ma${\ss}$nahme zur Diagnose oder zur Therapie und uber die Erfolgsaussichten der Ma${\ss}$nahme im Hinblick auf die Diagnose oder Therapie. Mu${\ss}$ der Arzt den Patienten auf einen eigenen Behandlungsfehler hinweisen, wenn f$\ddot{u}$r ihnen Umst${\ddot{a}}$nde erkennbar sind, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begr${\ddot{u}}$nden. Allgemeine Offenbarungspflichr bei ${\ddot{a}}$rztlichen Behandlungsfehlern wird bisher nicht diskutiert. Nach derzietigem Recht besteht keine allgemeine Offenbarungspflicht des Arztes, den Patienten unaufgefordert ${\ddot{u}}$ber einen eigenen Behandlungsfehler hinzuweisen. Aber wie im ${\S}630c$ BGB, sind f${\ddot{u}}$r den Behandelnden Umst${\ddot{a}}$nde erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begr${\ddot{u}}$nden, hat er den Patienten ${\ddot{u}}$ber diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren.
Die Hedeutungen von drei Verben anregen, aufregen, erregen werden durch '흥분시키다' ohne Unterschied im Deutsch-Koreanisch $W\"{o}rterbuch{\;}erkl\"{a}rt$. Aber sie haben verschiedene Bedeutungen, was man durch einen Vergleich der Valenz feststellen kann und durch eine verschiedene $Bedeutungserkl\"{a}rung$ zu unterscheiden versuchen sollte. Die drei Verben haben die Argumentenkombination 'Origo + $Vorgangstr\"{a}ger$' gemeinsam. Aber erregen muss noch in 2 Sememe eingeteilt werden: erregen 1. '무엇이 누구를 아주 화나게 하거나, 아주 신경질적으로 만들다'(불유쾌한 홍분상태에 빠뜨리다) erregen 2. '무엇이 누구를 성적으로 또는 기쁘게 흥분시키다'(즐거운 흥분상태에 빠뜨리다) erregen 2. muss wiederum in 2 Eedeutungsvarianten aufgeteilt werden: erregen 2.1. '성적인 흥분상태에 빠뜨리다' erregen 2.2. '성적인 흥분은 아니지만, 기쁜 흥분상태에 빠뜨리다' erregen 2.1. und erregen 2.2. werden voneinander unterschieden durch die verschiedene semantische Klasse der $Mominativerg\"{a}nzung$: 'Sexueller Anblick' erscheint fur die semantische Klasse der $Nominativerg\"{a}nzung$ von erregen 2.1.. 'Musik' erscheint fur die semantische Klasse der $Nominativerg\"{a}inzung$ von erregen 2.2.. erregen 1. und aufregen mit negativer Konnotation werden synonymisch verwendet: erregen 1. '무엇이 누구를 아주 화나게 하거나, 아주 신경질적으로 만들다'(불유쾌한 흥분상태에 빠뜨리다) aufregen '무엇이 누구를 아주 화나게 하거나, 아주 신경질적으로 만들다'(불유쾌한 흥분상태에 빠뜨리다) Aber die semantische Klasse $f\"{u}r$ die $Akkusativerg\"{a}nzung$ scheint anders zu sein: 'Mensch odor das $Gem\"{u}t$ eines Menschen' $k\"{o}nnen$ erscheinen $f\"{u}r$ die $Akkusativerg\"{a}nzung$ von erregen 1., $w\"{a}hrend$ nur 'Mensch' $f\"{u}r$ die $Akkusativerg\"{a}nzung$ von aufregen erscheint. Man sollte die Bedeutung und die syntaktische Valenz von anregen anders $erkl\"{a}ren$, je nachdem ein Mensch odor eine $T\"{a}tigkeit$ des $Menschenk\"{o}rpers$ als $Akkusativerg\"{a}nzung$ auftritt: j-n : Kaffee regt(mic) an. '커피가 나를 흥분시키다' Absraktum : das Medikament regt die Verdauung an '약이 소화를 자극하다/촉진하다/북돋우다' Die $Akkusativerg\"{a}nzung$ mit der semantischen Klasse 'Mensch' ist fakultativ weglassbar, $w\"{a}hrend$ sie mit dem Klassem $'T\"{a}tigkeit{\;}des{\;}Menschenk\"{o}rpers'$ obligatorisch ist.
House dust mites produce inhalant allergens of importance to allergic patients, We measured the major group 1 allergens, Der p 1 and Der f 1, from the house dust mites Dermatophagoides pteronyssinus and Dermatophagoides farina, respectively in 100 randomly selected domestic homes from Cheonan, Korea, Dust samples were collected by vacuuming from the living room floor and 1 mattress in each home, Der p 1 and Der f 1 were measured by double mono-clonal ELISA. Der p 1 levels were very low, with geometric mean levels for floors and mattresses being $0.11\;{\mu}g/g$ (range: 0.01-4.05) and $0.14\;{\mu}g/g$ (range: 0.01-30.0), respectively. Corresponding levels of Der f 1 were higher, $7.46\;{\mu}g/g$ (range: 0.01-262.9) and $10.2\;{\mu}g/g$ (range: 0.01-230.9) for floors and mattresses, respectively. D. farinae appears to be the dominant house dust mite in Cheonan.
Das $verst\"{a}rkte$ Interesse der Sprachwissenschaft, sich mit expositorischen Gegenwartstexten zu befassen, fuhrte in den 60er Jahren zu einer intensiven Betrachtung lingualer Erscheinungen der Werbesprache. $Zun\"{a}chst$ widmete man sich der exemplarischen Erforschung lexikalischer, syntaktischer und stilistischer Erscheinungen, die als charakteristisch $f\"{u}r\;\"{o}konomisch$ oder ideologisch $gepr\"{a}gte\;Anpreisung\;eingesch\"{a}tzt$ wurden. Eine weitere Intention bestand darin, die Korrelation zwischen Werbesprache und Standardsprache zu definieren. Bald erkannte man, $da\ss$ eine werbliche Aussage nicht allein durch sprachliche, sondern auch durch visuelle und auditive $Ausdrucksmodalit\"{a}ten\;gepr\"{a}gt$ wurde. Die Erforschung dieser extralingualen Zeichensysteme ist bis heute nicht soweit ausgereift, $da\ss\;global\;g\"{u}ltige$ Aussagen gemacht werden $k\"{o}nnen$, denn eme umfassende Darstellung des visuellen Vokabulars fehlt. Neben den formal-gestalterischen Aspekten untersuchte man, welche Inhalte auf welche Weise vermittelt wurden und welchen psychologischen Effekt sie evozierten. Parallel dazu existierte die Intention, die vielschichtigen $\"{o}konomischen$, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen werblicher Kommunikation zu ergrtinden. In diesem Beitrag wurde davon ausgegangen, $da\ss$ Werbeanzeigen unter Verstehensaspekten systematisch untersucht werden sollen, wenn der Kommunikatonszweck der Werbeanzeigen darin besteht, den Textrezipienten (den potentiellen Konsumenten) sie sich leicht $einpr\"{a}gen$ zu lassen und eine Kaufentscheidung $\"{u}ber$ das entsprechende Produkt $auszul\"{o}sen$. Dabei gelten Werbeanzeigen als multimediale Texte, in denen verbale und nonverbale Zeichen sich gegenseitig $erg\"{a}nzen$ und wechselseitig determinieren $k\"{o}nnen$. In der vorliegenden Arbeit werden also das Zusammenwirken der verschiedenen Sinnsteuerungsfaktoren, die im $Verstehensproze\ss$ der Werbeanzeigen aktiviert werden $k\"{o}nnen$ und ihre Relevanzwerte zum Erfassen des Textsinns thematisiert. $Daf\"{u}r$ wird die Textsorte 'Werbeanzeige' $Zun\"{a}chst$ als Untersuchungsgegenstand definiert und eindeutig von anderen Textsorten abgegrenzt. Daran $schlie{\ss}en\;sich\;die\;Erkl\"{a}rung$ und die Kritik des strategischen Verarbeitungsmodells von van Dijk/Kintsch an. Nach der Kritik des Strategiemodells von van Dijk/Kintsch wurde die Werbeanzeige 'Whisky-Chivas Regal' zur empirischen $Begr\"{u}ndung$ des strategischen Verstehensansatzes $ausgew\"{a}hlt$ und analysiert. Aus der funktional-strategischen Verstehensanalyse der Werbeanzeige 'WhiskyChivas Regal' $l\"{a}{\ss}t\;sich\;folgern,\;da\ss$ neben der schematischen Strategie vier verschiedene Verarbeitungsstrategien, $n\"{a}mlich$ syntaktische, semantische, nonverbale und sozio-kulturelle Strategien, hier eingesetzt werden sollen, um das $vollst\"{a}ndige$ Verstehen der Werbeanzeige 'Whisky-Chivas Regal' zu erreichen. Ohnehin besteht ein Untersuchungsziel der vorliegenden Arbeit darin, die bisher meines Erachtens nicht intensiv und engagiert genug $gef\"{u}hrte$ Diskussion $\"{u}ber$ die hier behandelten verstehenstheoretischen Fragestellungen und ihren Anwendungen anzuregen. Falls sich diese $\"{U}berlegungen$ zu weit von dem, was man gemeinhin unter, Textverstehen' versteht, entfernen, und deshalb dazu beitragen $k\ddpt{o}nnten,\;konkrete\;Einw\"{a}nde\;und\;Gegenvorschl\"{a}ge$ zu provozieren, die durch eine fruchtbare Auseinandersetzung zu einem breiten Konsens $\"{u}ber$ eine Verstehenstheorie $f\"{u}hren,\;h\"{a}tte$ damit diese Untersuchung einen guten Dienst geleistet.
In der vorliegenden Arbeit wird die Interpretationsproblematik bei Werbetextanalysen in bezug auf das Kommunikationsmodell von Shannon & Weaver (1949) untersucht. Dabei geht es vor allem urn deiktische $Ausdr\"{u}cke$, wie 'es' im Deutschen und 'it' im Englischen, die ihre Antezedens in der Werbung nicht eindeutig angezeigt haben. Die Kommunikation basiert ja auf den drei grundlegenden Elementen: Sender/Sprecher, Information (Kanal), und $Empf\"{a}nger/Horer$. Im Kommunikationsvorgang ist jeweils der Rollenaustausch zwischen Sender und $Empf\"{a}nger$ enthalten. Sowinski (1998) hat die Werbung nach diesem Kommunikationsmodell analysiert. Bei der werblichen Kommunikation aber fallen einige Besonderheiten auf, die nur der Werbekommunikation eigen sind. Sowinski nannte $f\"{u}nf$ werbespezifische Charakteristika, die einerseits als einseitiger $Verstandigungsproze{\ss}$ und andererseits als fehlende Kontroll- und Korrekturfunktion $gegen\"{u}ber\;dem\;H\"{o}rer$ und dadurch als $unbeschr\"{a}nkte\;Interpretationsm\"{o}glichkeiten$ von Seiten des Horers aufzufassen sind. In bezug auf die besonderen Charakteristika von Werbung wurden in dieser Arbeit hier einige kritische Bemerkungen gegen zwei Argumente vorgetragen: Die Kritik richtet sich einmal gegen das auf den konversationellen Implikaturen beruhende Modell von Lee (2000) und zum anderen gegen die strategischen $Ans\"{a}tze$ zur Interpretation von Werbetexten bei Oh (1999a, 1999b). Die $Vorschl\"{a}ge$, die in den $Argumentationsg\"{a}ngen$ der beiden Autoren als vorteilhaft $f\"{u}r\;die\;Interpretationsm\"{o}glichkeiten$ von Werbebotschaften gelten sollen, scheinen jedoch die besondere Form der werblichen Kommunikation nicht berticksichtigt zu haben.
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[게시일 2004년 10월 1일]
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- 2년 이상 서비스를 이용한 적이 없는 경우
- 기타 정상적인 서비스 운영에 방해가 될 경우
② 상기 이용제한 규정에 따라 서비스를 이용하는 회원에게 서비스 이용에 대하여 별도 공지 없이 서비스 이용의
일시정지, 이용계약 해지 할 수 있습니다.
제 17 조 (전자우편주소 수집 금지)
회원은 전자우편주소 추출기 등을 이용하여 전자우편주소를 수집 또는 제3자에게 제공할 수 없습니다.
제 6 장 손해배상 및 기타사항
제 18 조 (손해배상)
당 사이트는 무료로 제공되는 서비스와 관련하여 회원에게 어떠한 손해가 발생하더라도 당 사이트가 고의 또는 과실로 인한 손해발생을 제외하고는 이에 대하여 책임을 부담하지 아니합니다.
제 19 조 (관할 법원)
서비스 이용으로 발생한 분쟁에 대해 소송이 제기되는 경우 민사 소송법상의 관할 법원에 제기합니다.
[부 칙]
1. (시행일) 이 약관은 2016년 9월 5일부터 적용되며, 종전 약관은 본 약관으로 대체되며, 개정된 약관의 적용일 이전 가입자도 개정된 약관의 적용을 받습니다.