• Title/Summary/Keyword: Medizingesetz

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Berufsverbot als eine Sicherungsmaßregel in Deutschland (보안처분으로서 독일의 직업금지명령 - 의사의 범죄에 대한 대응을 중심으로 -)

  • Lee, Seok-Bae
    • The Korean Society of Law and Medicine
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    • v.22 no.1
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    • pp.27-55
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    • 2021
  • Bisher wurde kein Beruf zwischen Recht und Berufsethik so diskutiert wie Ärzte. Diskussionen über die Qualifikation(od. Approbation) von Ärzten sind nicht nur eine Frage Koreas, sondern in den meisten zivilisierten Ländern ein wichtiges Diskussionsthema, wenn ein Arzt insbesondere für eine Straftat bestraft wird. Vor kurzem hat sich die koreanische Ärztekammer (the Korean Medical Association) weitgehend gegen das, "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Medizingesetzes" stark ausgesprochen, das die Grunde für den Entzug einer Approbation für ein Verbrechen eines Arztes erweitert. Vor allem wird auf die Gefahr hingewiesen, eine Approbation für Straftaten zu entziehen, die nicht mit beruflichen Pflichten zusammenhängen. Es ist jedoch vernünftig, den Beruf bzw. das Gewerbe zu verbieten, wenn ein Fachmann unter Missbrauch seines Beruf oder grober Pflichtverletzung die Tat begangen hat und die Gefahr bestehet, dass er bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begangen wird. Die Untersagung der Berufsausübung soll die Allgemeinheit gegen die spezifischen Gefahren schützen, die mit der Ausübung eines Berufs oder Gewebes verbunden sind. Da das Berufsverbot nur die Berufsausübung untersagt, die Approbation selbst aber bestehen lässt, kann die Approbationsbehörde in eigener Entscheidungskompetenz die Approbation zurücknehmen, wiederrufen, oder in Ruhen anordnen. Entsprechend dem Verhätnismäßigkeitsgrundsatz ist aber auch das Berufsverbot auf bestimmte Tätigkeiten im Bereich des Berufs zu beschränken, wenn dies zur Erreichung des Maßregelzwecks, dem schutz der Allgemeinheit, ausreichend ist. In diesem Beitrag wurden die Voraussetzunen des Berufsverbots und die tatsächlich an Ärzte bzw. medizinische Personal gerichteten Fälle untersucht.