• 제목/요약/키워드: Kompetenz-Kompetenz-Klausel

검색결과 2건 처리시간 0.017초

중재와 법원 사이의 역할분담과 절차협력 관계 -국제적 중재합의 효력에 관한 다툼과 중재합의관철 방안을 중심으로- (Close Relations between Arbitration and State Court in each Procedural Stage -With an Emphasis on International Arbitration Agreement-)

  • 김용진
    • 한국중재학회지:중재연구
    • /
    • 제27권1호
    • /
    • pp.85-106
    • /
    • 2017
  • This article deals with the relationship between arbitration and state court in each procedural stage. As most legal systems over the world respect arbitration agreement, the relationship between arbitration and state courts puts emphasis on party autonomy and provides the independent power of arbitration agreement tribunal (Kompetenz-Kompetenz). Most institutional arbitration rules the arbitral tribunal to rule on its own jurisdiction. Modern national laws have similar provisions based on Art. 16 UNCITRAL Model Law. In this regards the author throws a question in Chapter II, whether the doctrine of Kompetenz-Kompetenz, namely the ability of the tribunal to decide upon its own jurisdiction is worth while persisting, and whether the Kompetenz-Kompetenz-agreement should be regarded as valid, with the conclusion, that this doctrine should concede to the power of state court and that Kompetenz-Kompetenz-Klausel is invalid. In Chapter III the author discusses the issue of whether the breach of an arbitration agreement could lead to the compensation of damage. Although the author stands for the procedural character of arbitration agreement, he offers a proposal that the breach of an arbitration agreement bring about the compensation of damage. The issue of anti-suit injunction is discussed also in this Chapter. He is against the approval of anti-suit injunction based on an arbitration agreement resisting the other party from pursuing a lawsuit in a foreign country.

중재인의 권한확정권한(Kompetenz-Kompetenz)에 관한 연구 (Die Untersuchungen uber Kompetenz-Kompetenz)

  • 안병희
    • 한국중재학회지:중재연구
    • /
    • 제11권1호
    • /
    • pp.95-120
    • /
    • 2001
  • Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskraftigen Urteils, hat also materielle Rechtskraft. Aber die Wirkung nicht von Amts wegen zu beachten ist wie beim Urteil. Vollstreckbar ist er dagegen nicht ohne weiteres, er muß erst durch das staatlich Gericht fur vollstreckbar erklart werden. So ist vorsorglich eine Uberprufung eingeschaltet, ob der Schiedsspruch Ordnungsgemass erlassen ist, vor allem ob ein Aufhebungsgrund, denn in diesem Fall wird der Spruch nicht fur vollstreckbar erkart, sondern aufgehoben. Der Schiedsspruch bringen Nachteile und Gefahren mit sich, die von Staat wegen abzuwehrenn sind. Yon der Beachtung der guten Sitten und der offentlich Ordnung kann der Schiedsspruch nicht befreien, sonst ist der schiedsspruch aufzuheben. Wenn das Schiedsverfahren unzulassig war wegen fehlerhafter Besetzung des Schiedsgericht oder wegen Unwirksamkeit des Schiedsvertrag, die vom staatlichen Gericht uneingeschrankt nachprufbar ist. Das Schiedsgericht kann sie also nicht bindend vemeinen, ihm fehlt die Kompetenz-Kompetenz. Wegen bestimmter, abschlissend aufgezahlter verfahrensmangel, auff denen der Schiedsspruch beruht, die Aufhebung des Schiedsspruch kann verlant werden. Das Schiedsgericht konnen das schiedsgerichtliche Verfahren fortsetzen und den Schiedsspruch erlassen, auch wenn die Unzulassigkeit des schiedsrichterlichen Verfahren behaupt, insbesondere wenn geltend gemacht, dass ein rechtsgultiger Schiedsvertrag nicht bestehe oder dass der Schiedsvertrag sich auf den zu entscheidenden Streit nicht beziehe. Das Fehlenn einer gultigen Schiedsvereinbarung stellt fur auslandische Schiedsspruche ein Anerkennungs-hindernis und fur inlandische Schiedsspruche einen Aufhebungsgrund dar. Der BGH billigt einem privaten Schiedsgericht die sogenannte Kompetenz-Kompetenz- klausel zu, d. h. die Befugnis, mit bindender Wirkung fur die staatlichen Gerichte uber seine eigene Kompetenz zu entscheiden, also uber seine Zustandighkeit und damit Reichweite und Gultigkeit der betreffenden Schiedsabrede. Der BGH befand, dass das Berufungsgericht nicht befugt gewesen sei, die von dem Parteien vereinbarte Schiedsklausel im Hinblick auf ihren Umfang selbest auszulegen, ohne zuvor Beweise uber die vom Beklagten geltend gemachte Kompetenz-Kompetenz-Einrede zu erheben. Schiedsspruch eines Schiedsgericht gegen das Verbot der Entziehung des gesetzlichen Richters verstoßen wurde und auch dem Prinzip des socialen Rechtsstaat zuwiderliefe. Damit laßt sich abschließend feststellen, daß es nach Schiedsverfahrensrecht keinerlei schiedsgerichtlich Kompetenz-Kompetenz in dem Sinne gibt und geben kann, daß das private Schiedsgericht ganz oder auch teilweise mit binender Wirkung fur die staatlichen Gerichte uber die guntigkeit und Reichweite der betreffenden Schiedsabrede entscheiden darf. Auch international ist man sich daruber einig, daß es Sache der staatlichen Gerichte ist, abschliessend uber die Zustandigkeit des Schiedsgerichtes zu entscheiden.

  • PDF