Abstract
Das koreanische Verwaltungsprozessgesetz (KVwPG) wurde am 24. 8. 1951 kodifiziert. Es hat bisher mehrmals $ge{\ddot{a}}ndert$. Der Regierungsentwurf des KVwPG-${\ddot{A}}nderungsgesetzes$ vom 30. 3. 2013, ist fast $drei{\ss}ig$ jahre nach der Novellierung des KVwPGs 1984 erfolgt und auch spiegelt sich die Erfolge der $Bem{\ddot{u}}hungen$ in Literatur und Rechtsprechung wider. Aber es gibt nicht nur einige Unterschiede zwischen dem Regierungsentwurf und dem Entwurf der Kommission des Justizministeriums zur ${\ddot{A}}nderung$ des KVwPG (dem sog. Kommissionsentwurf), sondern auch der Regierungsentwurf ist theoretisch nicht problemlos. Vor allem sind Begriff und Umfang der neuen Klagebefugnis nicht klar. Des weiteren sind in ${\S}$ 12 des Regierungsentwurfs die Klagebefugnis mit dem $Rechtsschutzbed{\ddot{u}}rfnis$ identisch gesehen. Der $Rechtsschutzbed{\ddot{u}}rfnis$ nach ${\S}$ 12 Satz 2 des Regierungsentwurfs kann aus meiner Sicht relativ eng ausgelegt. Die $Einf{\ddot{u}}hrung$ der Verpflichtugnsklage in den Regierungsentwurf ist sehr gut, aber es kann trotzdem als problematisch angesehen werden dass Feststellungsklage der Rechtswidrigkeit der Unterlassung und Anfechtungsklage gegen Ablehnung bestehen noch. Der Begriff der Unterlassung ist $unn{\ddot{o}}tig$ und auch strikt. $Vorl{\ddot{a}}ugier$ Rechtsschutz des Regierungsentwurfs ist unter dem Gesichtpunkt der Rechtsschutz der $B{\ddot{u}}rger$ noch zu verbessern, aber doch das Modell des japanischen Verwaltungsprozessgesetzes darf nicht befolgt werden. Aufbau und System des $vorl{\ddot{a}}ufigen$ Rechtsschutzes sind auch nicht eindeutig. Nach Gegenstand und Klageart muss das Institut des $vorl{\ddot{a}}ufigen$ Rechtsschutzes in Ordnung gebracht werden. Es ist nicht ${\ddot{u}}berzeugend$ dass die $Einw{\ddot{a}}nde$ gegen die $Einf{\ddot{u}}hrung$ der vorbeugenden Unterlassung mit dem Gewaltenteilungsprinzip und der $Eigenst{\ddot{a}}ndigkeit$ der Verwaltung erhoben sind. $Dar{\ddot{u}}ber$ hinaus ist ADR (Alternative Dispute Resolution) zu beachten. In Bezug darauf ist Rechtgrundlage $f{\ddot{u}}r$ Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stellen.
행정소송법은 1951월 8월 24일 처음 제정된 이후 수차례의 개정이 있었으나, 2013년 3월 30일 입법예고된 개정안은 1984년 개정 이후 대략 30년만의 개정으로 그 동안의 학계의 연구 성과와 축적된 판례이론 등을 반영하고 있다는 점에서 중요한 의미를 가진다. 그러나 이 개정안은 법무부 행정소송법 개정위원회의 개정안과도 상당한 차이가 있을 뿐만 아니라, 이론적으로도 적지 않은 문제점이 있다. 우선 새로운 원고적격의 개념과 범위가 명확하지 않다. 또한 입법예고안 제12조에서 원고적격과 협의의 소익의 관계를 동일하게 규정함으로써, 협의의 소익의 개념은 오히려 좁게 해석될 여지가 있다. 의무이행소송의 도입은 환영할 만하나, 부작위위법확인소송이나주제어:원고적격, 권리보호필요, 의무이행소송, 부작위, 가구제, 집행정지, 예방적 금지소송거부처분에 대한 취소소송이 인정되고 있어 다소 혼란스럽다. 부작위의 개념은 불필요하며, 또한 엄격하다. 가구제제도는 국민의 권익구제를 위한 방향으로 전환되어야 하며, 일본의 입법례를 그대로 답습하는 것은 지양할 필요가 있다. 가구제제도의 구성이나 체계가 명확하지 않은데, 대상 및 소송유형별로 가구제 제도를 정비할 필요가 있다. 권력분립원칙이나 행정청의 독자적 판단권 존중 등을 이유로 예방적 금지소송의 도입을 반대하는 것은 설득력이 낮다. 그 밖에 ADR에 대한 진취적인 자세가 필요하며, 행정소송상 조정제도에 관한 근거규정을 마련하는 것이 필요하다.