Rechtsvergleichende $\ddot{U}$berpr$\ddot{u}$fungen $\ddot{u}$ber zwangsunterbringung der psychischen Patienten

정신질환자의 비자발적 입원에 관한 비교법적 검토 - 독일법을 중심으로 -

  • Yi, Jae-Kyeong (SungKyunKwan University, The Institute of Legal Studies)
  • 이재경 (성균관대학교 법학연구소)
  • Published : 2009.12.31

Abstract

Im Allgemeinen auch psychische Patienten k$\ddot{o}$nnen sich daruber selbst entscheiden, $\ddot{a}$rztliche Behandlung zu nehmen und ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. Im S$\ddot{u}$dkorea bei der zwangsweisen Unterbringung wird kein KBGB des privatlichen Rechts, sondern Gesetz $\ddot{u}$ber psychisch Gesundheitspflege des $\ddot{o}$ffentlichen Rechts vorz$\ddot{u}$glich verwandt. Aber das noch kann ein selbst Bestimmungsrecht von der psychischen Patient verletzen. Im Deutschland regelt BGB $\S$ 1906 Zwangsunterbringung der psychische Patienten, die Gef$\ddot{a}$hr des Selbstmord oder der Eigengef$\ddot{a}$hrdung haben. Au$\ss$erdemhat jedes Land eigen Gesetz $\ddot{u}$ber psychischen Kranken, das $\ddot{o}$ffentliche Vorschrift f$\ddot{u}$r Zwangsunterbringung regelt. Im Fall der Zwangsunterbringung im Deutschland BGB $\S$ 1906 wird prim$\ddot{a}$rer als $\ddot{o}$ffentlich Rechts verwandt, um die Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu unterstutzen. Auch im Korea KBGB (koreanisches B$\ddot{u}$rgerliches Gesetzbuch) Ver$\ddot{a}$nderungen f$\ddot{u}$r die Einf$\ddot{u}$hrung des Betreuungsrechts, die sich mit der Zwangsunterbringung befassen, sollten diskutiert werden, damit die Selbstbestimmung sch$\ddot{a}$tzen.

Keywords