Abstract
In diesem Beitrag habe ich zu zeigen versucht, dass eine bestimmte, im Zusammenhang mit $Pr\"{a}positionen$ der in-Gruppe formulierte Kasusregel einen Geltungsbereich aufweist und weitgehend auch die exklusive A(Akkusativ)- bzw. D(Dativ)-Rektion von $Pr\"{a}positionen$ zu bestimmen. Ich glaube einsichtig gemacht zu haben, dass die A/D-Markierung im $pr\"{a}positionalen$ und im nicht-$pr\"{a}positionalen$ Bereich weitgehend nach einem einheitlichen Prinzip erfolgt. Aus meinem Beitrag ergibt sich dass A-Markierung in der Gegenwartssprache einem einheitlichen Prinzip unterliegt, der Bezeichnung der limitativen Funktion der von der markierten Phrase vertretenen $Gr\"{o}{\ss}e$. Ihrerseits $l\"{a}sst$ sich die D-Markierung nicht nach einem einheitlichen Prinzip deuten. Der Dativ kennzeichnet im $Pr\"{a}positionalbereich$ sowie in ditransitiven Konstruktionen die syntaktische Funktion als eine nicht limitative. Beim indirekten Objekt in nicht-ditransitiven Konstruktionenn ist die D- Markierung nicht mehr nach diesem Prinzip zu $begr\"{u}nden$. Sie erfolgt nur aufgrund thematischer Rollen. Die Kennzeichnung einer $Gr\"{o}{\ss}e$ als eine limitative bzw. nicht-limitative ist das Prinzip, das sich hinsichtlich A-bzw. D-Markierung in der Gegenwartssprache erkennen $l\"{a}sst$. Der A wurde ein syntaktisch motivierter Kasus, der D hingegen ein teilweise syntaktisch, teilweise thematisch motivierter Kasus genannt. Eine Kasusmarkierung gilt hier als syntaktisch bedingt, wenn sie eine Phrase betrifft, deren syntaktische Funktion ohne Zuhilfenahme thematischer RoIlen definiert werden kann. Nach diesem Prinzip wurde die A-Markierung eine syntaktisch bedingte genannt, weil die von ihr gekennzeichneten syntaktischen Funktionen nicht nach thematischen Rollen zu $begr\"{u}nden$ sind Dies gilt anderseits nur teilweise $f\"{u}r$ die D-Markierung, so dass sie als eine nur teilweise syntaktisch bedingte gelten muss.